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   VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075   

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https://dejure.org/2015,1380
VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075 (https://dejure.org/2015,1380)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075 (https://dejure.org/2015,1380)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - AN 3 K 14.00075 (https://dejure.org/2015,1380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    IME vom 6. August 1936 (MABl. 1998, S. 627); Straßenbaustatut vom 15. Mai 1950; endgültige erstmalige Herstellung; historische Straße (verneint); Unterbau; Entwässerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblichkeit der endgültigen erstmaligen Herstellung einer Staße bei der Heranziehung von Erschließungsbeiträgen

  • rewis.io

    Ausbau, Baugenehmigung, Bebauung, Entwässerung, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Unterbau, Bauwerber, Erschließungsfunktion

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075
    Eine Anbaustraße ist endgültig hergestellt im Sinn des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden (formlos) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Standard entsprechen (BayVGH, B.v. 12.6.2014, 6 CS 14.1077 - juris - unter Verweisung auf BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94).
  • VGH Bayern, 29.05.2008 - 6 CS 08.461

    Erschließungsbeitragsrecht; Antrag auf Richterablehnung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075
    Welche Merkmale eine Straße aufweisen musste, um nach dem bis zum 29. Juli 1961 geltenden Recht als endgültig hergestellt gelten zu können, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung nach den landesrechtlichen und örtlichen straßenbaurechtlichen Vorschriften sowie städtebaulichen Regelungen, nach etwaigen Richtlinien für den Abschluss von Straßenkosten und Sicherungsverträgen, nach der erkennbar gewordenen Straßenplanung der Gemeinde und, falls es an dahingehenden Unterlagen fehlt, nach den örtlichen Verkehrsbedürfnissen (BayVGH, B.v. 29.5.2008, 6 CS 08.461 - juris).
  • VGH Bayern, 12.06.2014 - 6 CS 14.1077

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075
    Eine Anbaustraße ist endgültig hergestellt im Sinn des § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm und dem dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden (formlos) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Standard entsprechen (BayVGH, B.v. 12.6.2014, 6 CS 14.1077 - juris - unter Verweisung auf BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 13.94).
  • VGH Bayern, 18.07.2007 - 6 CS 07.1298
    Auszug aus VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 3 K 14.00075
    Nach Änderung der Rechtslage durch das Bundesbaugesetz bestand für die Sicherungshypothek keine Notwendigkeit mehr, weil der Beitrag gemäß § 134 Abs. 2 BauGB als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht (BayVGH vom 16.7.2007, 6 CS 07.1298).
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